Abgeschickt von Guido am 15 April, 2001 um 11:33:11
Antwort auf: 4Sitzer von Marc am 11 April, 2001 um 23:37:32:
: kann ich in meinem cs2, mit eintrag 2
: Sitzplätze, auch noch 3./4. Person
: mitnehmen? muß man (becken)gurte nachrüsten,
: zum tüv etc.?
: Ich habe gehört, dass wenn eine Sitzbank da ist, diese auch genutzt werden kann, ob mit oder ohne Gurt...
: Wenn ja, was kostet ein Umbau, TÜV....
: hat jmd. schon erfahrung?
: danke marc
Auszug aus den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO:
StVZO § 35 a (3,4,7,8) u.§ 72 (22a Nr.25, 27)
Für Pkw > 25 km/h vorgeschriebene Verankerungen und Sicherheitsgurte
1. Fahrzeug erstmals im Verkehr ab 1.4.1970: Sicherheitsgurte für Außensitze hinter Windschutzscheibe, sofern Fahrzeug mit Verankerungspunkten ausgerüstet.
2. Fahrzeug erstmals im Verkehr ab 1.4.1974: Verankerungen für alle Sitze, Sicherheitsgurte für Außensitz hinter Windschutzscheibe
3. Fahrzeug erstmals im Verkehr ab 1.5.1979: Dreipunkt-Verankerungen und Dreipunkt-Sicherheitsgurte für Außensitze unmittelbar vor Windschutzscheibe. Für übrige Sitze und alle Sitze in Fz. mit offenem Aufbau (SPIDER) genügen Zweipunkt-
Verankerungen und Zweipunkt-Sicherheitsgurte (Beckengurte).
4. Fahrzeug erstmals im Verkehr ab 1.1.1992: Dreipunkt-Verankerungen und Automatik-Dreipunktgurte für alle Außensitze. Für übrige Sitze und alle Sitze in Fz. mit offenem Aufbau (z.B. Golf Cabriolet) genügen Zweipunkt-Verankerungen und Zweipunkt-Verankerungen und Zweipunkt-Sicherheitsgurte (Beckengurte).
5. Fahrzeug erstmals im Verkehr ab 1.10.1999: s. Blatt M1.19 und M1.31 (für uns hier nicht relevant)
Und nun noch ein kleiner Auszug aus der StVO: StVO § 21: Personenbeförderung.
1) Es ist verboten, Personen mitzunehmen
1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
3. in Wohnwagen mit nur einer oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen.
1a) Kinder bis zum vollendeten 12.Lebensjahr, die kleiner sind als 150cm, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden,
die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
StVO § 21a : Sicherheitsgurte; Schutzhelme.
1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.
Was heißt das nun auf Deutsch?
Alle Fahrzeuge, die nach dem 1.5.1979 in den Verkehr gekommen sind, müssen für alle Sitzplätze bauartgeprüfte Gurtverankerungen und Sicherheitsgurte haben.
Fiat konnte (oder wollte) dies für den Spider nicht nachweisen, deshalb sind alle Spider nach dem o.g. Stichtag nur noch als 2-Sitzer in den Fz.-Papieren beschrieben.
Für die Umschreibung eines "neueren" Spiders zum 3- oder 4-Sitzer muß das Fahrzeug also auch hinten mit Sicherheitsgurten (Beckengurte) und bauartgeprüften Verankerungspunkten ausgerüstet sein. Der "Knackpunkt" bei dieser Umrüstung sind die bauartgeprüften Gurtverankerungspunkte. Laut Richtlinie müssen diese einer Belastung von mehreren Tonnen standhalten ohne auszureißen. Wer will diesen Nachweis erbringen ohne seine Spiderkarosserie zu zerstören ?
Da die StVO immer nur von vorgeschrieben Verankerungen und Sicherheitsgurten spricht, ist z.B. ein '78er CS1 mit 4 Sitzplätzen von der Gurtanlegepflicht (auch für Kindersitze) auf der Rückbank ausgenommen. Das heißt, hiermit könnte man rein theoretisch zwei Kinder ohne jegliche Sicherungen auf der Rückbank "rumturnen" lassen. Davon solltet ihr dann aber doch Abstand nehmen!
Das BMV hat hierzu auch eine Mitteilung unter dem Aktenzeichen StV 12/36.42.21. vom 26.02.93 herausgegeben.
mfg, Guido